Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Die Sicherung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge gehört für Unternehmer zu einer der wichtigsten Aufgaben. Eine Unternehmensführung ist schließlich nur dann erfolgreich, wenn auch die Vermögens- und Unternehmensnachfolge rechtzeitig – und schon gar nicht erst auf den Tod des Unternehmers – geregelt wird. Die Sicherung der Unternehmensnachfolge steht nicht nur im Interesse des Unternehmers und – wie häufig zu wenig beachtet wird – vielleicht noch des Unternehmensnachfolgers, sondern hat große Bedeutung vor allem für die Arbeitnehmer und die Banken. Qualifizierte Spitzenkräfte lassen sich nur halten, wenn das Unternehmen in seinem Fortbestand gesichert ist und ihnen Perspektiven gibt. Für finanzierende Banken bildet eine geregelte Unternehmensnachfolge zwischenzeitlich ein immer stärkeres Merkmal für das Rating. Aber auch Nicht-Unternehmer schieben ihre Nachfolgethemen gerne auf die „lange Bank“. Auch wenn die sozialen Folgen einer nicht oder schlecht geregelten Nachfolge, die kein Unternehmen zum Gegenstand hat, in der Regel nicht so gravierend sind, wie die nicht geregelte Unternehmensnachfolge, sind sinnvolle und vorausschauende Nachfolgeregelungen auch in diesem Bereich vor allem zur Wahrung des Familienfriedens wichtig.

Im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge gehören zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit:

  • die Beratung bei der Grundsatzfrage, ob und inwieweit Vermögen bereits zu Lebzeiten des Übergebers auf Nachfolger übertragen werden soll bzw. ob und inwieweit Vermögen erst auf den Tod des Erblassers übergehen soll
  • die Gestaltung und die Umsetzung von vorweggenommenen Erbfolgen und begleitender Maßnahmen
  • die Gestaltung und die Umsetzung von (begleitenden) Verfügungen von Todes wegen (Stichwort: Notfallplanung)
  • die Beratung und Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Prozessführung bei erbrechtlichen Streitigkeiten