Bilanz- und Steuerrecht | Internationales Steuerrecht

In unserer täglichen Beratungspraxis nehmen steuerliche Fragestellungen und Gestaltungsüberlegungen einen ganz wesentlichen Teil ein. Dies gilt vor allem für die Bereiche Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Strukturierung / Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmenstransaktionen. Soweit die Bereiche Stiftungen, Vereine und sonstige Non-Profit-Organisationen betroffen sind, ist das Steuerrecht insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit von Bedeutung. Bei Immobilientransaktionen im gewerblichen Bereich sind vor allem Fragen aus dem Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht und dem Grunderwerbsteuerrecht zu klären. Im Bereich des Erbrechts gilt es, steuerliche Themen vor allem aus dem Erbschaftsteuerrecht zu beachten und bei grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeiten unserer Mandanten spielt das Internationale Steuerrecht eine zentrale Rolle. Entsprechend beraten wir insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Unternehmensbesteuerung
  • Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Grunderwerbsteuerrecht
  • Verbrauchsteuern, vor allem Umsatzsteuer